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AGB
Die AGB sind nur in der aktuellen, von uns veröffentlichten Fassung gültig. Alle vorangegangenen Versionen sind nicht mehr gültig. Mit der Vergabe eines Auftrages bestätigt der Kunde nochmals diese AGB gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert die nachfolgenden Konditionen.
§ 1
Die Fairma tritt ausschließlich als Agentur zur Vermittlung von gewerblichen Leasingverträgen ohne Schufa und ohne Bankauskunft unserer Partner auf. Die Firma ist keine Bank, Leasinggesellschaft o.ä.. Sie wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesengesetzes oder EU-Geldgesetzes.
§ 2
Für das Verhältnis zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer / Auftraggeber gelten ausschließlich die AGB´S und die im Leasingvertrag festgelegten Nutzungsbedingungen des jeweiligen Leasinggebers. Die Firma übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden, die aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Leasingnehmer / Auftraggeber und dem jeweiligen Leasinggeber entstehen können.
§ 3
Persönliche Daten von Interessenten, Antragstellern und Auftraggebern werden ausschließlich zum Zweck der Antragstellung und Auftragsdurchführung erhoben und gespeichert
§ 4
Es werden Aufträge und Vermittlungsvereinbarungen gesondert schriftlich festgelegt und geregelt.
§ 5
Der Auftraggeber versichert mit Einreichung der Selbstauskunft die Richtigkeit und Belegbarkeit der darin gemachten Angaben. Dies betriff insbesondere die Angaben zu seinen monatlichen Nettoeinkünften, die zur Vermittlung eines Leasingvertrages ohne Schufa und ohne Bankauskunft erforderlich sind. Die monatlichen Nettoeinkünfte errechnen sich vom Jahresgewinn nach Abzug aller Steuern und Abgaben geteilt durch 12.
§ 6
Der Auftraggeber kann zwischen verschiedenen Leasingtarifen wählen, Sondertarif MSZ 10 ( Mietsonderzahlung 10 % ), Normaltarif MSZ 25 ( Mietsonderzahlung 25 % ) und Tarif MSZ 35 ( Mietsonderzahlung 35 % ).
!!! NEUFAHRZEUGE grundsätzlich nur mit MSZ 35 ( Mietsonderzahlung 35 % )!!!
Bei Fahrzeugen mit einem Bruttokaufpreis von über 50.000,--€ ist zwingend der Leasingtarif MSZ 35 erforderlich. Für Transporter ist mindestens der Tarif MSZ 35 erforderlich. Der Tarif MSZ 10 ist nur dann möglich, wenn ein Gebrauchtwagen angeschafft wird, dessen vom Leasingnehmer mit dem Verkäufer ausgehandelter Anschaffungspreis 15 % unterhalb des Händlerverkaufswertes liegt oder bei Neufahrzeugen ein Rabatt ausgehandelt wurde, der mindestens 15 % unterhalb des vom Hersteller vorgegebenen unverbindlichen Richtpreises liegt. Die 15 %, die ein Gebrauchtwagen preiswerter ist als der Händlerverkaufswert nach Gutachten und die 15 % Rabatt bei einem Neuwagen, werden beim MSZ 10 quasi als Absicherung der Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft behandelt, so dass im Ergebnis vom Leasingnehmer selbst nur noch 10 % Mietsonderzahlung vom vertraglich vereinbarten Anschaffungspreis zu zahlen sind, um für die Leasing – bzw. Finanzierungsgesellschaft eine Absicherung zu erreichen, die ansonsten bei einer Mietsonderzahlung von mindestens 25 % gegeben wäre. Bitte tätigen Sie vor Klärung sämtlicher für die Leasingabwicklung nötigen Voraussetzungen keine verbindliche Bestellung, sondern nur eine Reservierung unter Vorbehalt der Leasingabwicklung. Bei Wahl des Tarifs MSZ 10 achten Sie bitte bei der Fahrzeugsauswahl genau darauf, dass die Voraussetzungen für die Erfüllung dieses Tarifes vorliegen. Andernfalls beauftragen Sie uns bitte schriftlich damit zu versuchen ein derartiges Fahrzeug zu diesen Konditionen für Sie zu besorgen. Zur Verdeutlichung sind noch einmal die einzelnen Tarife aufgeführt: MSZ 10 ( Mietsonderzahlung 10 %, monatliche Leasingrate 3,625 %, Andienungsbetrag / Restwert 26 % ); MSZ 25 ( Mietsonderzahlung 25 %, monatliche Leasingrate 3,125 %, Andienungsbetrag / Restwert 26 % ); MSZ 35 % ( Mietsonderzahlung 35 %, monatliche Leasingrate 2,7917 %, Andienungsbetrag / Restwert 26 % ); MSZ 35 % für Transporter bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ( MSZ 35 %, monatliche Leasingrate 3,125 %, Andienungsbetrag / Restwert 11 % ). Die Mietsonderzahlung ist bei allen Tarifen immer an die jeweilige Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft zu entrichten. Nach Erhalt der Mietsonderzahlung beauftragt die Leasing- oder Finanzierungsgesellschaft bei Gebrauchtwagen einen unabhängigen Gutachter damit den Händlerverkaufswert des Fahrzeugs schätzen zu lassen. Liegt dieser unterhalb des vertraglich vereinbarten Anschaffungspreises, muss der Leasingnehmer die Differenz zwischen Anschaffungspreis und Händlerverkaufswert als erhöhte Mietsonderzahlung zuzahlen. Entsprechend reduziert sich dann aber der Andienungsbetrag ( kalkulierter Restwert ) zum Ablauf des Leasingvertrages. Die Kosten für Navigationssysteme, Freisprecheinrichtungen für Telefon, Wartungsverträge, Tuning, sowie Räder und Reifen, die nicht vom Hersteller als Normalbereifung vorgesehen sind, sind vom Leasingnehmer außerhalb des Leasingvertrages zu zahlen. Ein Wechsel des PKW / Leasingtarifes ist bis zur schriftlichen Annahmebestätigung des Leasingvertrages durch die jeweilige Leasinggesellschaft jederzeit kostenfrei möglich. Hier können Sie die Vertragsbedingungen der Leasinggesellschaft einsehen, bei dieser reichen wir zunächst Ihre Leasinganfrage ohne Schufaeintrag / Auskunft ein.
§ 7
Die Firma stellt für ihre Vermittlungstätigkeit dem Auftraggeber eine Gebühr in Höhe von 3 % vom Fahrzeugpreis zuzügl. der jeweils gültigen MwSt in Rechnung. Diese Gebühr ist nach Erteilung der schriftlichen rechtsverbindlichen Leasingzusage durch die von der Firma ausgesuchten Leasinggesellschaft an den Auftraggeber zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber erhält hierüber eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Sofern nach erfolgter rechtsverbindlicher Leasingzusage durch das Verschulden der Firma und/oder der Leasinggesellschaft mit dem Auftraggeber kein Leasingvertrag zustande kommt, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Dies gilt ebenso bei einer Ablehnung durch die Leasinggesellschaft. In allen anderen Fällen ist der Auftraggeber zur Zahlung der o.g. Gebühr verpflichtet. Die Bearbeitungsgebühr der jeweiligen Leasinggesellschaft, drei Prozent vom Anschaffungspreis zzgl. der gesetzlichen MwSt. wird von der jeweiligen Gesellschaft mit Versand der Leasingverträge per Nachnahme erhoben.
§ 8
Die Firma ist nicht verpflichtet Nachforschungen über den Verbleib von Zahlungen anzustellen, wenn diese nicht ordnungsgemäß deklariert wurden. Bitte achten sie auf die korrekte Angabe des Verwendungszwecks. Zahlungen haben ausschließlich in Euro auf die genannten Konten zu erfolgen und müssen derart gekennzeichnet sein, dass der Zahler eindeutig erkennbar ist und der zu bezahlenden Dienstleistung ordnungsgemäß zugeordnet werden kann.
§ 9
Die Inhalte dieser Webseite sind sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Dennoch haften wir nicht für Irrtümer, mit denen die Ausführungen behaftet sein könnten.
§ 10
Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame und nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.